Ich informiere Sie von Anfang an transparent über die anfallenden Kosten und das Kostenrisiko. Das entspricht meiner beruflichen Philosophie und meinem Verständnis von effektiver und umfangreicher rechtlicher Beratung. Grundsätzlich erfolgt eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Häufig übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Rechtsanwaltskosten. Selbstverständlich werde ich die Einholung einer Deckungszusage für Sie übernehmen. Ich unterstütze Sie gegebenenfalls auch bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe.