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Strafrecht
Sie haben einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung zur Polizei erhalten? Sie haben einen Strafbefehl bekommen oder gegen Sie wurde bereits Anklage erhoben? Eine belastende Situation, die schlaflose Nächte bereitet. Das Wichtigste in dieser Situation ist, Ruhe zu bewahren und unter keinen Umständen Angaben zur Sache zu machen. Ich setze mich von Anfang an für Sie ein und entwickele eine Verteidigungsstrategie, die exakt auf Ihren Fall zugeschnitten ist. Häufig besteht die Möglichkeit, ein Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen, so dass Ihnen eine Hauptverhandlung vor Gericht erspart bleibt. Auch nach Erlass eines Strafbefehls besteht die Möglichkeit, Einspruch einzulegen und so das Verfahren möglicherweise im Anschluss zur Einstellung zu bringen. Nach der Einstellung eines Strafverfahrens gelten Sie weiterhin als unschuldig, sind nicht vorbestraft und es erfolgt keine Eintragung in das Bundeszentralregister.
Ordnungswidrigkeiten
Bei Bußgeldbescheiden wegen überhöhter Geschwindigkeit, Handy- oder Abstandsverstößen stehe ich Ihnen fachkundig zur Seite. Bitte beachten Sie, dass ein Einspruch innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel 14 Tage) einzulegen ist. Kontaktieren Sie mich deshalb am besten sofort nach Erhalt des Bußgeldbescheids. Nach Einholung und Prüfung der Ermittlungsakte, werde ich versuchen, das Verfahren gegen Sie zur Einstellung zu bringen.
Betäubungsmittelstrafrecht
Bei Drogenbesitz oder Drogenhandel sollten Sie spätesten mit dem Erhalt einer Vorladung als Beschuldigter einen Rechtsanwalt aufsuchen. Häufig kann bei Ersttätern, denen nur ein Besitz geringer Mengen Drogen nachgewiesen werden kann, eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Je früher eine Mandatierung erfolgt, desto höher sind die Chancen für eine Einstellung, einen Freispruch oder ein mildes Urteil.
Jugendstrafrecht
Kinder sind mit Vollendung des 14. Lebensjahres strafmündig. In der Zeit bis zum Erwachsenwerden findet das Jugendgerichtsgesetz Anwendung. Auch auf Heranwachsende (18- bis 20-Jährige) können zentrale Normen des Jugendgerichtsgesetzes angewendet werden. Als Rechtsanwalt kann ich dafür sorgen, dass nach Möglichkeit das Jugendgerichtsgesetz Anwendung findet. Allerdings sollte auch im Jugendstrafrecht durch einen Rechtsanwalt schon früh auf die Einstellung des Verfahrens hingewirkt werden.
Verkehrsstrafrecht
Im Verkehrsstrafrecht (Fahrerflucht, Alkohol- und Drogenfahrten, Nötigung) stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Je nach Delikt droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe, aber auch ein Fahrverbot kommt in Betracht. In solchen Fällen ist eine frühzeitige Beratung und Verteidigung notwendig.
Verkehrsunfallrecht
Nach einem Verkehrsunfall setze ich mich für Sie ein, damit Sie alle Schadenspositionen ersetzt bekommen, die Ihnen zustehen. Dazu gehören neben den Reparaturkosten unter Umständen auch Nutzungsausfallentschädigung und Schmerzensgeld. Häufig führt die gegnerische Versicherung an, ihr Versicherungsnehmer sei nicht schuld, der Schaden sei doch gar nicht so hoch oder der Schadenausgleich wird hinausgezögert. Die gegnerische Versicherung ist weder Ihr Helfer, noch handelt diese in Ihrem Sinne. Die gegnerische Versicherung wird mit allen Mitteln versuchen, die Erstattungssumme möglichst gering zu halten. Ich berate Sie hier qualifiziert und werde Ihre Forderungen konsequent und schnell durchsetzen. Trifft Sie keine Schuld, muss die gegnerische Versicherung auch die Rechtsanwaltskosten übernehmen.
Kontakt und Terminvereinbarung
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, damit wir einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren können.